LEISTUNG VON UNTERRICHT UND BETREUUNG
Die Anmeldung zu den betreuten Leistungen von SWISSRAFT ACTIVITY setzt voraus, dass der Unterzeichner die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne weiteres akzeptiert und sich verpflichtet, jeden Teilnehmer über alle Modalitäten zu informieren. Wir sind versichert in RC entreprise par la Baloise Versicherungen nach den gesetzlichen Grundlagen.
ART. 1 – BEITRÄGE
SWISSRAFT ACTIVITY bietet auf eigene Rechnung, auf Rechnung autorisierter Unternehmen und auf Rechnung selbstständiger Monitore die Betreuung und den Unterricht in sogenannten Risiko- und Natursportarten an: Klettern, Höhlenforschung, Klettersteige und Via Corda, Canyoning, Rafting, Wildwasserschwimmen, Kajak und aufblasbare Kajaks sowie Kanu-Rafting. Alle angebotenen Aktivitäten werden von Guides betreut und versichert, die in ihren jeweiligen Disziplinen ein Diplom besitzen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen.
ART. 2 – ANMELDUNG UND RESERVIERUNG
Alle unsere Aktivitäten können nur mit Reservierung durchgeführt werden. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten: indem Sie das Online-Antragsformular ausfüllen oder sich direkt an SWISSRAFT ACTIVITY wenden, per E-Mail über das Online-Kontaktformular, telefonisch unter +41 27 475 35 10 oder indem Sie
online buchen.
Der Restbetrag der Buchung wird zu Beginn der Aktivität direkt an SWISSRAFT ACTIVITY , bezahlt.
ART. 3 – PREISE
Die Preise von SWISSRAFT ACTIVITY sind auf der Internetseite und im Aktivitätenkatalog, der an der Rezeption erhältlich ist, aufgeführt.
Die Preise beinhalten: die Organisation, die Betreuungsleistung durch einen diplomierten Bergführer und den Verleih der technischen und sicherheitsrelevanten Ausrüstung, die für die Ausübung der gewählten Aktivität notwendig ist (Neoprenanzug und -jacke, Neoprenschuhe, Helm, Klettergurt, Schwimmweste usw.).
Die Möglichkeit, Ausrüstung zu mieten, ist auf besondere Anfrage per E-Mail oder Telefon möglich.
In jedem Fall sollten Sie sich auf das technische Datenblatt des Produkts beziehen, das auf unserer Website oder auf einfache Anfrage erhältlich ist.
Die Preise der Aktivitäten beinhalten nicht: den Transport zum Treffpunkt oder persönliche Ausgaben.
Bei Tagesausflügen sind die Mahlzeiten (Picknick, Wasser, Snacks) vom Kunden zu tragen, sofern nicht anders angegeben.
ART. 4 – ZAHLUNGSWEISE
Bei Betreuungsleistungen muss die Zahlung direkt an den Betreuer, der die Sitzung durchführt, zu Händen von SWISSRAFT ACTIVITY geleistet werden. Im Falle einer Untervergabe an ein Unternehmen oder einen Selbstständigen wird die Zahlung direkt vor Ort an den Anbieter geleistet, der
die Aktivität durchführt.
Akzeptierte Zahlungsmittel: Banküberweisung, Kreditkarte (sichere Zahlung per Internet oder vor Ort mit TPE) oder Bargeld.
ART. 5 – TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Unsere Aktivitäten stehen allen offen; dennoch sind je nach Aktivität und Parcours bestimmte Bedingungen zu beachten (Altersgrenze, Schwimmkenntnisse, technisches Niveau, körperliche Verfassung usw.).
SWISSRAFT ACTIVITY verfügt nicht über die Mittel, um das sportliche Niveau seiner Kunden zu überprüfen.
Es obliegt daher jedem Teilnehmer, seine körperliche Fitness in Bezug auf die Auswahl der Parcours, die er absolvieren möchte, eingeschätzt zu haben. Diese Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den technischen Informationen zu den Strecken (abrufbar auf unserer Website www.swissraft-activity.ch).
Darüber hinaus müssen Sie das Teilnahmeformular vor Beginn der Aktivität lesen, unterschreiben, um die Teilnahmebedingungen zu akzeptieren, und vorlegen.
Für Canyoning- und Wildwasseraktivitäten ist es zwingend erforderlich, dass Sie 25 m schwimmen und untertauchen können.
Es dürfen keine medizinischen Kontraindikationen für die Ausübung der gewählten Aktivität vorliegen.
WICHTIG: Bei Ihnen besteht keine medizinische Kontraindikation, aber Sie sind auf besondere medizinische Betreuung oder Behandlung angewiesen (Asthma, Diabetes usw.) oder Ihr Gesundheitszustand erfordert besondere Aufmerksamkeit (schwache Gelenke, Rückenprobleme, Brillenpflicht,
usw.), dann müssen Sie den Betreuer unbedingt vor Beginn der Aktivität darüber informieren und die entsprechenden Notfallmedikamente gemäß den ärztlichen Empfehlungen mitbringen.
ART. 6 – VERSICHERUNG UND HAFTUNG
Jeder Betreuer/Fachmann ist für die Aktivitäten innerhalb von SWISSRAFT ACTIVITY oder für seine eigenen Aktivitäten (Untervergabe) sowie für die Kosten, die durch eine eventuelle Rettungsaktion entstehen, beruflich haftpflichtversichert.
Wir raten jedem Teilnehmer dringend, eine Haftpflichtversicherung und/oder eine persönliche Unfallversicherung bei der Versicherung seiner Wahl für die Ausübung von Wildwasser- und/oder Bergsportarten abzuschließen. Denn wir können die individuelle Haftpflicht
jedes Teilnehmers nicht ersetzen.
SWISSRAFT ACTIVITY ist für alle von ihr angebotenen Aktivitäten haftpflichtversichert und kann nicht für Aktivitäten haftbar gemacht werden, die bei anderen Anbietern gebucht oder durchgeführt wurden.
Im Falle eines Unfalls mit Personenschaden sind SWISSRAFT ACTIVITY und der zuständige Betreuer nicht mehr haftbar, sobald das Opfer von den zuständigen Rettungsorganisationen versorgt wird, und alle weiteren Krankenhausaufenthalte fallen in den Zuständigkeitsbereich der persönlichen Versicherungen des Verunfallten.
Die Ausübung von Aktivitäten in der freien Natur findet in einem spezifischen Umfeld statt, das als „risikoreich“ bezeichnet wird.
Jeder Teilnehmer ist sich angesichts des spezifischen Charakters der angebotenen Aktivitäten bewusst, dass er bestimmte Risiken eingehen kann, die insbesondere auf die Abgelegenheit, die Isolation und den spezifischen Charakter der Umgebung (Fluss, Höhle, Klippe usw.) zurückzuführen sind. Er nimmt diese in voller Kenntnis der Sachlage auf sich und muss sich an die Vorsichtsregeln halten und die von den Fachleuten erteilten Ratschläge befolgen.
Der Teilnehmer/Kunde ist für die Ausrüstung verantwortlich, die ihm für die Aktivität geliehen wurde. Die Fachkraft kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das zur Verfügung gestellte Material verursacht werden können.
Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung des geliehenen Materials kann vom Teilnehmer/Kunden eine Entschädigung in Verbindung mit der Abnutzung oder eine vollständige Rückerstattung des Materials verlangt werden.
Die Fachleute (Betreuer) und SWISSRAFT ACTIVITY können nicht für den Verlust, den Diebstahl (auch aus Fahrzeugen) oder den Bruch von Gegenständen (z.B. Brillen, Fotoapparate…) haftbar gemacht werden, die die Teilnehmer während der Aktivität mit sich führen und die im Laufe der Aktivität passieren können.
Stornierungsrichtlinien
Aus Sicherheitsgründen kann jede Aktivität abgesagt werden. In diesem Fall wird Ihre Zahlung zurückerstattet oder durch einen Gutschein mit demselben Wert ersetzt.
Im Falle einer Stornierung durch den Kunden
- 5+ Tage vor dem Datum Ihrer Buchung: Sie erhalten eine volle Rückerstattung
- 2-4 Tage vor der Buchung: 50% des Gesamtbetrages wird berechnet
- 1 Tag vor der Buchung: 75% des Gesamtbetrages wird berechnet
- Am selben Tag: Der gesamte Betrag der Buchung verfällt